Am 23.12.2015 wurde vom Ministerrat (Decreto Milleproroghe) die Aussetzung der Anwendung der Sanktionen im Zusammenhang mit dem System zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen “SISTRI“ bis zum 31. Dezember 2016 beschlossen. Die Sanktionen SISTRI werden ab dem 1. Jänner 2017 angewendet. Bis zum 31. Dezember 2016 müssen weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen laut GvD 152/2006, Art. 189, 190 und 193 (MUD, Abfallregister, Abfallerkennungsscheine, …) angewendet werden.